Vermittlungsbedingungen: Angebote sind freibleibend und unverbindlich sowie nur für den Empfänger bestimmt. Dieser haftet auch für die Verkäuferprovision mit. Die vom Verkäufer und Käufer zu zahlende Vermittlungsgebühr beträgt nach den Richtlinien der Bundesinnung der Immobilienmakler bei Kaufpreisen bis € 36.336,42 je 4 %, bei Kaufpreisen von € 36.336,42 bis € 48.448,51 - € 1.453,46 und bei Kaufpreisen ab € 48.448,58je 3 % + 20 % Mwst., sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Diese Gebühr ist bei Kaufeinigung fällig und zahlbar. Der Gebührenanspruch entfällt nicht, wenn der angesprochene Kaufwille oder ein abgeschlossener Vertrag später durch Verschulden einer Partei rückgängig gemacht wird. Der Provisionsanspruch ist bereits durch die Namhaft Machung gegeben. Auf Wunsch persönliche Beratung und vorspesenfreie Besichtigung auch auswärts.
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